Diesel-Studie des ICCT: Diesel in großer Zahl manipuliert

Metastudie von Forschungsverbund

Der internationale Umweltforschungsverbund ICCT hat bei einer Analyse  einen deutlich zu hohen Abgasausstoß der meisten Dieselfahrzeuge in Europa festgestellt. Anlass der zusammenfassenden Neubewertung war die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu illegalen Abschalteinrichtungen. Danach darf die Abgasreinigung nur abgeschwächt werden, wenn konkrete Technikschäden und Sicherheitsrisiken drohen. Zuletzt hatte der EuGH formuliert, dass bei vorliegen solcher Abschalteinrichtungen jedem Dieselbesitzer Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zustehen (C-100/1).

40 Prozent der Modelle haben laut ICCT einen »extremen« Ausstoß von gesundheitsschädlichen Stickoxiden (NOx).

Hohe Stickoxidwerte sprechen für Abschalteinrichtungen

Die Zahlen basieren auf einer großen Testdatenbank sowie Zweitauswertungen zu Abgastests von Behörden und Organisationen. Laut ICCT decken die Angaben ungefähr 700.000 Autos aus verschiedenen europäischen Ländern ab. Dabei berücksichtigten die Wissenschaftler

-Remote Sensing, also Abgaswerte vorbeifahrender Wagen vom Straßenrand aus,

-Tests mit mobilen Messgeräten am Auspuff.

Sie verglichen die so ermittelten Werte dann mit einem Schwellenwert für den jeweiligen Motor- und Fahrzeugtyp, den sie anhand des normalerweise zu erwartenden Abgasreinigungsverhaltens ableiteten. In mehreren Fällen wichen die Werte deutlich voneinander ab.

Bei Dieselfahrzeugen, deren Ausstoß von NOx als »extrem« eingestuft wurde, kann

»die Verwendung einer Abschalteinrichtung als fast sicher gelten«,

so die Forscher. Auch weniger erhöhte Werte deuten auf die

»wahrscheinliche Verwendung einer Motorkalibrierungsstrategie hin, die nach den jüngsten Urteilen des EuGH als verbotene Abschalteinrichtung eingestuft werden kann«.

Das wäre etwa dann der Fall, wenn die Abgasreinigung bei kühleren Temperaturen automatisch heruntergeregelt wird – das sog. Thermofenster. Ein Schaubild zeigt, dass nach manchen Untersuchungen 100% der Fahrzeuge ein Thermofenster aufweisen müssen.

Die Studie des ICCT bestätigt den Verdacht, dass nicht nur VW, sondern viele andere Autohersteller -auch ausländische- Schummelsoftware installiert haben, die einen niedrigen Schadstoffausstoß auf dem Papier bewirkten. Nach Rechtsprechung des EuGH dürften diese Abschalteinrichtungen unzulässig sein und Klagen gegen Hersteller auf Schadensersatz begründen.

Diesel-Fahrzeuge mit extrem schlechten Werten

Als Euro-5-Fahrzeuge mit extremen Ausstoß wurden u.a. genannt:

-Nissan Navara

-Skoda Yeti

-Ford Transit

-Renault Espace

-Renault Clio

Als Euro-6-Fahrzeuge mit extremen Ausstoß wurden u.a. genannt:

-Nissan Qashqai

-Alfa Romeo Giulietta

-Renault Captur

-Renault Talisman

-Ford Kuga

-Fiat 500

-Audi Q 7

-Peugeot 5008

-Ford Transit

-Opel Mokka

-Volvo XC60

-Volvo V40

-Mercedes B-Klasse

-Opel Astra

-Honda CRV

-Audi A 3

-Mercedes S350

-Jeep Grand Cherokee

-Renault Kadjar

Alle anderen Fahrzeuge dürften allerdings -siehe oben- wenigstens Thermofenster aufweisen. auch diese berechtigen nach EuGH C-100/21 zu Schadensersatz.

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In Bezug genommene Dokumente:

ICCT Studie Diesel Europa

ICCT Fact Sheet Diesel Europa