EuGH-Entscheidung C-100/21 verändert alles
Nach dem Urteil des EuGH zu dem Az. C-100/21 reicht das Vorliegen einer fahrlässig installierten unzulässigen Abschalteinrichtung wie z.B. dem Thermofenster aus, damit der Hersteller Schadensersatz an den Käufer zahlen muss. Dem BGH zufolge sollten dies wenigstens 5-15% des Kaufpreises sein (VIa ZR 335/21). Die Dieselmodelle von VW weisen in einer so großen Zahl unzulässige Abschalteinrichtungen auf, dass eine systematische Darstellung auf dieser Website den Rahmen sprengen würde. Experten gehen ohnehin davon aus, dass Dieselfahrzeuge aller Hersteller bis zur Euronorm 6b ein Thermofenster aufweisen. Es tritt hinzu, dass das behördlich für den EA189-Motor angeordnete Software-Update, welche die betrügerische Schummelsoftware, die Ausgangspunkt des eigentlichen “Dieselskandals” war, beseitigen sollte, offenbar auch ein Thermofenster aufweist und somit eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.
Gab es für Ihr Fahrzeug bereits einen amtliche angeordneten Rückruf, stehen Ihnen sogar noch ggf. weitergehende Schadensersatzansprüche zu. Auch das prüft Rechtsanwalt Dr. Schweers gerne für Sie.
Folgende Modelle mit den Abgasnormen Euro 4, Euro 5, bis Euro 6b sind mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Thermofenster-Urteil betroffen:
VW
- Amarok
- Arteon
- Beetle
- Caddy
- CC
- Eos
- Golf
- Jetta
- Passat
- Polo
- Scirocco
- Sharan
- T5
- Tiguan
- Touareg
- Touran
- T-Roc
Audi
- A1
- A3
- A4
- A5
- A6
- A7
- A8
- Q2
- Q3
- Q5
- Q7
- SQ5
- S6
- S7
- TT
Seat
- Alhambra
- Altea
- Ateca
- Exeo
- Ibiza
- Leon
- Tarraco
- Toledo
Skoda
- Fabia
- Karoq
- Kodiaq
- Octavia
- Rapid
- Roomster
- Superb
- Yeti
Sollten Sie eines dieser Modelle besitzen, prüft Rechtsanwalt Dr. Schweers gerne, ob es konkret betroffen ist.
Kostenlose Erstberatung
Rechtsanwalt Dr. Schweers hat zahlreiche Urteile gegen VW erstritten und wird von der Verbraucherzentrale zu mehreren Themen als erfolgreicher Rechtsanwalt empfohlen.
Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten an. Bitte
- Autokaufvertrag bzw. -bestellung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. Rückrufschreiben
- ggf. Autokreditvertrag
- aktueller Kilometerstand
- Angaben zur Rechtsschutzversicherung
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Sie können auch einfach anrufen oder eine Email senden und Ihre Fragen stellen.
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Materialien:
Nach amtlichen Feststellungen betroffene Fahrzeuge im Zuständigkeitsbereich des KBA
Betroffene Fahrzeuge außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des KBA