Abgasskandal Hyundai/Kia

Der Abgasskandal erreicht auch Kia und Hyundai (gehören zu Hyundai-Kia Motors Corporation). Offenkundig wurden in den Motoren des Hyundai/Kia-Konzerns unzulässige Abschalteinrichtungen installiert. Unzulässige Abschalteinrichtungen bewirken, dass die Abgassteuerung heruntergefahren wird, ohne dass Motorschutz oder Sicherheit es rechtfertigen würden. Das galt für alle Hersteller: Sog. rechtswidrige Thermofenster waren Experten zufolge in Dieselfahrzeugen allgemein bis zur Abgasnorm Euro 6b üblich.

Betroffene Hyundai- und Kia-Modelle: Unabhängige Untersuchungen

Unabhängige Wissenschaftler untersuchten Modelle auf ihren Schadstoffausstoß im Realbetrieb. Starke Abweichungen von zugelassenen Grenzwerten und Ergebnissen auf dem amtlichen Prüfstand sind ein starker Beleg für sog. unzulässige Abschalteinrichtungen. Die fettgedruckten Zahlen beschreiben den Überschreitungsfaktor. Der Hyundai i20 beispielsweise übertraf die amtlichen Ergebnisse um 10,8-fache (alle Abgasnorm Euro 6):

Modell                                                          

Hyundai i20 1.1 CRDi                    10,8    55 kW             1120 ccm

Hyundai i30 1.6 CRDi                    4,1      81 kW             1582 ccm

Hyundai Santa Fe 2.2 CRDi           5,3      147 kW          2199 ccm

Hyundai Tucson 2.0 CRDi             4,1      100 kW          1995 ccm

Kia Sorento 2.2 CRDi AWD           6,1      147 kW          2199 ccm

Diese deutlichen Ergebnisse kann Hyundai/Kia nicht wegerklären.

Amtlich festgestellte Verdachtsfälle

Weiterhin hat die in Luxemburg zuständige Behörde verdächtige Einrichtungen zur Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung (AGR) festgestellt. Dies betrifft folgende Fahrzeuge (die Genehmigungsnummer findet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I):

Hyundai ix35            Euro 5                        e11*2007/46*0192*08

Hyundai i20              Euro 6                        e11*2007/46*1600*01

Hierbei dürfte es sich ebenfalls um unzulässige Abschalteinrichtungen handeln.

EuGH: Besitzer von Dieseln mit Abschalteinrichtung steht Schadensersatz zu

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH)  verlangte bisher den Beweis, dass der Hersteller Kunden und Behörden mit voller Absicht betrügen wollte, § 826 BGB, Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung, was nur bei VW gelang.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) korrigierte den BGH und urteilte, dass das bloße Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung für einen Schadensersatzanspruch des Besitzers ausreicht (C-100/21). Das dürfte wenigstens für die hier aufgelisteten Hyundai- und Kia-Dieselfahrzeuge zutreffen. Der BGH hat angekündigt, dem EuGH folgen zu wollen (VIa ZR 335/21). Betroffenen Besitzern soll zumindest eine Entschädigung von bis zu 15% des Kaufpreises zustehen. Damit ist der Weg für erfolgreiche Klagen frei.

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In Bezug genommene Dokumente:

Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe

Liste der amtlich festgestellten Verdachtsfälle