Der EuGH hat entschieden, dass eine illegale Abschalteinrichtung ausreicht, damit der Hersteller dem Käufer haftet (C-100/21). Das eröffnet vielen Dieselbesitzern die Möglichkeit, vom Hersteller BMW Schadensersatz zu erlangen.
Betroffene Modelle
Mehrere Modelle von BMW weisen nach amtlichen Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamtes unzulässige Abschalteinrichtungen auf.
Dazu gehören (allesamt nur die Varianten mit einer Leistung von 280 KW, 3 L Hubraum und Baujahr 2012-2017):
Modell, Genehmigungsnummer
- M550d xDrive
e1*2007/46*0363*10 – 12
e1*2007/46*0363*13 – 15
- M550d xDrive
e1*2007/46*0455*08 – 09
e1*2007/46*0455*10 – 12
- 750d xDrive, 750Ld xDrive
e1*2007/46*0276*08 – 09
e1*2007/46*0276*06 – 07
- 750d xDrive, 750Ld xDrive
e1*2007/46*0276*06 – 07
e1*2007/46*0276*08 – 09
Möglicherweise weitere Modelle manipuliert
Daneben weisen etliche Modelle ein sog. Thermofenster auf, dass der EuGH als rechtlich unzulässig eingestuft hat (C-693/18), was bedeutet, dass dem Käufer in Kombination mit dem Urteil des EuGH zu dem Az. C-100/21 ebenfalls Schadensersatzansprüche zustehen. Thermofenster wurden bei BMW bisher nicht amtlich festgestellt, jedoch gibt es sehr starke Indizien. Ein geheimes Dokument von Bosch aus 2015 listet 44 verschiedene Funktionen auf, die als unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werden können, oder, wie es wörtlich heißt, Funktionen
“die ein besonderes Potential für nicht behördenkonforme Applikation bieten”.
Bei 14 dieser Funktionen wird BMW AG als Auftraggeber genannt.
Bei mehreren Funktionen wird sogar hervorgehoben, dass sie für eine übermäßige Harnstoffdosierung
“über Bauteilschutzgründe hinaus”
tauglich sind. Da der Bauteilschutz Abschalteinrichtungen rechtfertigen kann, kann eigentlich nur eine irreguläre Verwendung gemeint sein.
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