Dieselskandal: Zahlreiche Ford-Modelle betroffen
Ford dürfte wie alle Hersteller seine Dieselmodelle bis zur Abgasnorm Euro 6b mit sog. rechtswidrigen Thermofenstern ausgestattet haben, welche nach neuester Rechtsprechung zu Schadensersatz in Höhe von 5-15 % des Kaufpreises berechtigen.
Dass Ford hiervon nicht ausgenommen ist, ist gutachterlich belegt. Unabhängige Techniker und Sachverständige haben Dieselfahrzeuge von Ford eingehend daraufhin untersucht, welche vom Dieselskandal betroffen sind, d.h. nach überzeugenden Indizien unzulässige Abschalteinrichtungen aufweisen. Herausgekommen sind auffällige Abweichungen bei den Stickstoffdioxidwerten im Realbetrieb von denen im Prüfstand. Die Euro-6-Grenzwerte wurden eklatant übertroffen (alles Euro 6-Modelle):
– Ford Focus/ C-Max 1.5 TDCi (6,9-fache Überschreitung)
– Ford Kuga 2.0 TDCi 2×4 (7,7-fache Überschreitung)
– Ford Mondeo 2.0 Duratorq TDCi (9,2-fache Überschreitung)
Die britische Vehicle Certification Agency (VCA), das Pendant zum deutschen Kraftfahrtbundesamt, hat im Ford C-Max mit der Genehmigungsnummer e13*2007/46*1103*15, Motorcode XWDB bereits eine verdächtige Abschalteinrichtung entdeckt. Diese betrifft das Abgasrückführungssystem und die Wirksamkeit des NOX-Speicherkatalysators.
Der Motor mit dem Motorcode XWDB zum Beispiel wurde nicht nur im Ford C-Max verbaut, sondern auch im Ford Focus III und im Ford Grand C-Max.
Zudem sprechen die Erfahrungen, die bisher im Dieselskandal gemacht wurden, dafür, dass die Euro 5 -Modelle erst recht mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurden.
Besitzer von Ford-Dieselmodellen sollten daher rechtlichen Rat einholen.
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