☛ Subaru-Dieselskandal

EuGH: Chancen im Subaru-Abgasskandal nun viel besser

Der EuGH hat mit Az. C-100/21 entschieden, dass im Abgasskandal viel mehr Dieselbesitzern Schadensersatz zusteht als bisher angenommen. Ausreichend für einen Schadensersatzanspruch dürfte nunmehr sein, dass überhaupt eine unzulässige Abschalteinrichtung wie z.B. ein Thermofenster vorliegt. Eine Betrugsabsicht des Herstellers muss nicht mehr nachgewiesen werden. Daran scheiterten bisher viele Klagen.

Amtliche Rückrufe für Subaru-Modelle

Das Kraftfahrtbundesamt hat bei Subaru schon diverse unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden (einen teilgeschwärzten Bescheid finden Sie hier). Für die betroffenen Diesel wurden verpflichtende Rückrufe erlassen. Subaru hat Software-Updates aufzuspielen, mit denen die unzulässigen Abschalteinrichtungen beseitigt werden. Es geht um Modelle mit 2.0 Hubraum und bestimmten Genehmigungsnummern („e1…“):

  • Subaru             Impreza, Subaru XV                 Euro 6W           e1*2007/46*0597*06 – 08
  • Subaru             Legacy, Outback                       Euro 6W           e1*2007/46*1320*00 – 02

Die Genehmigungsnummer steht im Fahrzeugschein.

Der Code der Rückrufaktion lautet 202007.

Subaru gerät auch wegen anderer Modelle in Kritik. Die britische Consumers’ Association, Verbraucherschutzorganisation, testet regelmäßig, ob Fahrzeuge die Grenzwerte einhalten. Von 153 seit 2012 getesteten Diesel-Modellen verfehlen im Alltag 95 Prozent die Stickoxid-Vorgaben der EU, so die Organisation. Der Subaru Forester steht dabei auf Rang 2 der schmutzigsten Diesel.

Weiterhin hat die in Luxemburg zuständige Behörde verdächtige Einrichtungen zur Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung (AGR) bei dem

  • Subaru Forester Euro 6 e13*2007/461305*04

festgestellt.

Es ist also abzusehen, dass das KBA weitere Rückruf-Bescheide erlassen wird.

Unter dem Strich sehen sich Besitzer von Subaru-Modellen höheren Wertverlusten und technischen Problemen ausgesetzt. Und das, obwohl Subaru-Diesel als wertstabil und zuverlässig galten.

Besitzern steht Schadensersatz zu

Subaru haftet. Der Schadensersatzanspruch umfasst den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Vor Gericht kann bei positivem Verlauf des Prozesses auch ein Vergleich geschlossen werden, bei dem der Kläger eine Ausgleichszahlung erhält und den Wagen behalten kann. Rechtsschutzversicherungen treten in der Regel ein und sollten auch in Anspruch genommen werden.

Verbraucherschützer mit Erfahrung

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet Betroffenen des Dieselskandals bzw. Abgasskandals eine kostenlose Erstprüfung der rechtlichen Möglichkeiten an. Mehr zu Rechtsanwalt Dr. Schweers hier.

Bitte senden Sie einfach

  • Autokaufvertrag bzw. -bestellung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Rückrufschreiben
  • ggf. Autokreditvertrag
  • aktueller Kilometerstand
  • Angaben zur Rechtsschutzversicherung

zu. Sie können  auch einfach anrufen oder eine Email senden und Ihre Fragen stellen.

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