Subaru Dieselskandal

EuGH: Chancen im Subaru-Dieselskandal nun viel besser

Der EuGH hat mit Az. C-100/21 entschieden, dass im Abgasskandal viel mehr Dieselbesitzern Schadensersatz zusteht als bisher angenommen, und das gilt insbesondere auch für Besitzer von Subaru-Dieselfahrzeugen. Ausreichend für einen Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 15% des Kaufpreises dürfte nunmehr sein, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung wie z.B. ein Thermofenster fahrlässig (also in einer Art fehlerhaftem Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit) installiert wurde. Thermofenster sind nach Expertenansicht in nahezu allen Dieselfahrzeugen bis zur Abgasnorm Euro 6b vorhanden, also nicht nur den hier ausdrücklich genannten Modellen.

Das sieht jetzt zumindest im Subaru-Dieselskandal anders aus. Nur wenn man die vollständige Rückabwicklung will, muss die Betrugsabsicht nachgewiesen werden.

Amtliche Rückrufe für Subaru-Modelle

Das Kraftfahrtbundesamt hat bei Subaru schon diverse unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden (einen teilgeschwärzten Bescheid finden Sie hier). Für die betroffenen Diesel wurden verpflichtende Rückrufe erlassen. Subaru hat Software-Updates aufzuspielen, mit denen die unzulässigen Abschalteinrichtungen beseitigt werden. Es geht um Modelle mit 2.0 Hubraum und bestimmten Genehmigungsnummern („e1…“):

  • Subaru             Impreza, Subaru XV                 Euro 6W           e1*2007/46*0597*06 – 08
  • Subaru             Legacy, Outback                       Euro 6W           e1*2007/46*1320*00 – 02

Die Genehmigungsnummer steht im Fahrzeugschein.

Der Code der Rückrufaktion lautet 202007. Besitzer berichten von Problem nach Aufspielen des Updates: vor allem der massiv höhere Ölverbrauch bzw. die Ölverdünnung sowie verrußte Partikelfilter machen Sorgen.

Subaru gerät auch wegen anderer Modelle in Kritik. Die britische Consumers’ Association, Verbraucherschutzorganisation, testet regelmäßig, ob Fahrzeuge die Grenzwerte einhalten. Von 153 seit 2012 getesteten Diesel-Modellen verfehlen im Alltag 95 Prozent die Stickoxid-Vorgaben der EU, so die Organisation. Der Subaru Forester steht dabei auf Rang 2 der schmutzigsten Diesel.

Weiterhin hat die in Luxemburg zuständige Behörde verdächtige Einrichtungen zur Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung (AGR) bei dem

  • Subaru Forester Euro 6 e13*2007/461305*04

festgestellt.

Es ist also abzusehen, dass das KBA weitere Rückruf-Bescheide erlassen wird.

Unter dem Strich sehen sich Besitzer von Subaru-Modellen höheren Wertverlusten und technischen Problemen ausgesetzt. Und das, obwohl Subaru-Diesel als wertstabil und zuverlässig galten.

Besitzern steht Schadensersatz zu

Subaru haftet wenigstens auf einem pauschalierten Schadensersatz von bis zu 15% des Kaufpreises. Rechtsschutzversicherungen treten in der Regel ein und sollten auch in Anspruch genommen werden.

Verbraucherschützer mit Erfahrung

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet Betroffenen des Dieselskandals bzw. Abgasskandals eine kostenlose Erstprüfung der rechtlichen Möglichkeiten an. Mehr zu Rechtsanwalt Dr. Schweers hier.

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