Jaguar ist Teil des Dieselskandals
Auch Jaguar, seit 2008 im Besitz der indischen Tata-Gruppe, hat Motoren mit fragwürdigen, offenkundig rechtswidrigen Abschalteinrichtungen produziert. Wie alle anderen Hersteller dürften in allen Dieselmo0toren bis zur Abgasnorm Euro 6b sog. rechtswidrige Thermofenster installiert sein, den die Besitzer zu Schadensersatz in Höhe von 5-15 % des Kaufpreises berechtigen.
Es liegen auch konkrete Tests vor. Im Kontext mit dem von VW ausgelösten Dieselskandal wurden auf öffentlichen Druck auch die Fahrzeuge anderer Hersteller untersucht. Die “Untersuchungskommission Volkswagen”, verantwortet vom Bundesverkehrsministerium, nahm dabei auch Jaguar unter die Lupe.
Das untersuchte Modell ist der
- Jaguar XE 2.0 l Euro 6
Das Ergebnis war, dass der Jaguar XE bei niedrigen Temperaturen und Realbedingungen einen bis zu 12-fach erhöhten NOX-Schadstoffausstoß hatte. Dies ist ein überwältigendes Indiz für den Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster. Offenkundig war es nicht gelungen, einen Motor zu produzieren, der den Schadstoffausstoß gering hält und hinsichtlich Leistung, Verbrauch und Verschleiß mit der Konkurrenz mithalten kann. Der verbaute Motor mit dem Motorkennbuchstaben 204DTD wurde übrigens von 2015 bis 2020 nämlich in mehr als 270 verschiedenen Modellen von Jaguar und Land Rover verbaut.
Seit der bahnbrechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dem Az. C-100/21 ist klar, dass Klagechancen auf Schadensersatz gegen Hersteller, die unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben, massiv gestiegen sind.
Besitzer des Jaguar XE 2.0 l Euro 6 und anderer Jaguar-Diesel sollten daher anwaltlichen Rat einholen und eine Entschädigung einklagen.
Kostenlose Erstberatung
Rechtsanwalt Dr. Schweers hat zahlreiche Urteile gegen VW erstritten und wird von der Stiftung Warentest zu mehreren Themen als erfolgreicher Rechtsanwalt empfohlen.
Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten an. Bitte
- Autokaufvertrag bzw. -bestellung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. Rückrufschreiben
- ggf. Autokreditvertrag
- aktueller Kilometerstand
- Angaben zur Rechtsschutzversicherung
Bitte nutzen Sie das Kontakt- und Uploadformular:
Sie können auch einfach anrufen oder eine Email senden und Ihre Fragen stellen.
Rechtsanwalt Dr. Schweers
Vinetastr. 61, 13189 Berlin
ra.stefan.schweers@gmx.de
030/23477149 (Telefon)
030/69088976 (Fax)