EuGH-Entscheidung C-100/21 verändert alles
Im Dieselskandal ändert sich die Lage für Porsche: Nach dem Urteil des EuGH zu dem Az. C-100/21 und BGH VIa ZR 335/21 reicht das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus, damit der Hersteller Schadensersatz von bis zu 15 % des Kaufpreises an den Käufer zahlen muss. Betrugsabsichten von Ingenieuren oder Vorständen müssen nur bewiesen werden, wenn der Besitzer die vollständige Rückabwicklung des Kaufs will.
Brisant ist für Porsche dabei das sog. Thermofenster. Das Thermofenster stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, weil es bewirkt, dass die Abgasreinigung nur unter Schönwetter-Bedingungen funktioniert. Es war nicht nur von Werk aus von den meisten Dieseln verbaut, sondern wohl auch in den Updates, mit denen betrügerische Abschalteinrichtungen beseitigt werden sollten. Das bedeutet, der Dieselskandal weitet sich für Porsche auf nahezu alle Modelle bis zur Abgasnorm Euro 6b aus.
Damit ist der Weg zu einer Geldentschädigung für viele Dieselbesitzer frei.
Welche Porsche sind vom Dieselskandal betroffen?
Folgende Porschemodelle sind nach amtlichen Feststellungen auf jeden Fall betroffen:
- Cayenne 3.0 Liter Euro 6
- Cayenne 4.2 Liter Euro 5
- Cayenne 4.2 Liter Euro 6
- Macan 3.0 Liter Euro 6
- Panamera 4.0 Liter Euro 6
Aber: wie oben erwähnt, wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit sämtliche Porsche-Diesel bis zur Abgasnorm Euro 6b mit Thermofenstern ausgestattet, welche rechtswidrig sind und ebenfalls Schadensersatzansprüche auslösen.
Eine Rechtsschutzversicherung sollte aber vorhanden sein. Diese muss zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben.
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Rechtsanwalt Dr. Schweers hat zahlreiche Urteile gegen VW erstritten und wird von der Verbraucherzentrale zu mehreren Themen als erfolgreicher Rechtsanwalt empfohlen. Er hat auch viele Besitzer von Porsche-Dieseln erfolgreich vertreten.
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Interessierte können die geleakten Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes lesen (diese sind aber nicht abschließend):