Thermofenster und Dieselskandal: Paukenschlag des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Dieselbesitzern geholfen und auf ein Vorlageverfahren des aufmüpfigen LG Ravensburg die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert. Nunmehr reicht, dass ein Hersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung fahrlässig implementiert hat. Eine betrügerische Absicht ist nicht mehr erforderlich. Hier geht es auch um die sog. Thermofenster, die nach Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in nahezu allen Kraftfahrzeugen installiert waren.

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