Volvo Dieselskandal

Auch Volvo Teil des Dieselskandals

Nicht nur deutsche Konzerne haben mit rechtswidriger Software dabei nachgeholfen, dass Dieselfahrzeuge nur auf dem Prüfstand die Grenzwerte für Schadstoffe einhalten. Längst weiß man, dass dies auch bei ausländischen Herstellern der Fall war, zum Beispiel bei Volvo. Volvo musste zwar bisher keine amtlichen Rückrufe hinnehmen, hat die Verwendung aber indirekt eingestanden.

Experten gehen dabei ohnehin davon aus, dass alle Hersteller in alle Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 6b rechtswidrige sog. Thermofenster eingebaut haben.

Volvo Diesel mit Thermofenster ausgestattet

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den

  • Volvo XC 60 2.0 D3 (Euro 5) und den
  • Volvo S 90 4D (Euro 6)

untersucht. In beiden Fällen fiel ein dramatischer Unterschied zwischen dem Ausstoß unter Prüfstandbedingungen und dem Realbetrieb auf der Straße auf. Die Untersuchungen lassen darauf schließen, dass Volvo ein sog. Thermofenster installiert hat, das außerhalb der auf dem Prüfstand üblichen Temperaturen von 20-30 Grad weniger oder gar nicht arbeitet. Eine solche Abgasreinigung kann die Umwelt und die Gesundheit der Menschen natürlich nicht effektiv schützen. In dem

  • Volvo XC90 (Euro 6)

dürfte auch eine Abschalteinrichtung vorliegen da der Motor mit dem des Volvo S 90 identisch ist.

Volvo hat in der Folge sogar zugegeben, dass Thermofenster installiert wurden, wohl in dem Glauben, dies würde die Gemüter beruhigen. Dabei musste Volvo klar sein, dass Thermofenster juristisch gesehen eine sog. unzulässige Abschalteinrichtung, also eine rechtswidrige Abgassteuerung darstellen, da sie die Abgasreinigung weitestgehend sabotieren.

EuGH C-100/21: Thermofenster verpflichten zu Schadensersatz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auf Vorlage des tapferen Landgerichts Ravensburg die für Geschädigte sehr enge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert. Seit dem Urteil zu dem Az. C-100/21 steht fest, dass Hersteller die Besitzer von Dieseln mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster entschädigen müssen. Das ist auch gerecht, da unzulässige Abschalteinrichtungen beseitigt werden müssen und die entsprechenden Updates wiederum Leistungsverluste und andere technische Probleme verursachen. Wird das Update verweigert, droht Stilllegung. Man hat eben nicht das Fahrzeug erhalten, das einem versprochen wurde. Dem hat sich der BGH nun im Grundsatz anschließen müssen (BGH VIa ZR 335/21).

Besitzer der genannten Modelle, aber auch aller anderen Dieselmodelle bis Euro 6b sollten daher rechtlichen Rat einholen.

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Hintergrund-Dokumente:

DUH-Gutachten Volvo XC 60 Euro 5

DUH-Gutachten Volvo S 90 Euro 6