Suzuki im Dieselskandal: Ist Ihr Modell betroffen?

Suzuki Teil des Dieselskandals

Auch Suzuki ist in den Dieselskandal verwickelt, Klagen hatten aber wegen der hohen Hürden in der deutschen Rechtsprechung wenig Erfolg. Dies ändert sich nun. Einem umwälzenden Urteil des EuGH zufolge (C-100/21) kann ein Dieselbesitzer vom Hersteller nun schon dann Schadensersatz verlangen, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung (=Steuerung des Abgassystems) vorliegt. Dieser beträgt dann bis 15% des Kaufpreises. Nur wenn man die vollständige Rückabwicklung des Kaufes will, muss man eine Betrugsabsicht beweisen. Letzteres war bisher nur bei VW gelungen.
Illegale Abschalteinrichtungen als solche, insbesondere Thermofenster, sind dagegen weit verbreitet. Experten zufolge sind diese bei allen Dieselfahrzeugen bis zur Abgasnorm 6b vorhanden.

Zum Beispiel Suzuki Vitara Diesel betroffen

Der Verdacht hat sich in konkreten Untersuchungen bestätigt. Behördlicherseits wurde bei einem Suzuki-Modell illegale Software nachgewiesen: dem Vitara Typ LY mit der Genehmigungsnummer e42007/460928*01 und 88 KW. Die für dieses Modell zuständige niederländische Behörde RDW stellte illegale Abschalteinrichtungen fest. Die Behörde untersuchte das Modell intensiv und hielt die Ergebnisse in einem über hundertseitigen Bericht fest. Ein Auszug (Seite 89, Übersetzung durch Verfasser):

Der Suzuki Vitara Euro 6b Diesel, der in der RDW-Studie 2017 getestet wurde, und der zweite
Suzuki Vitara Euro 6b Diesel, der in dieser Studie getestet wurde, beide mit Motor
Kalibrierung 1 ausgestattet, überschreiten den NOx-Grenzwert von 80 mg/km bei Abgastests auf der auf der Teststrecke (bis zu dem Zehnfachen). Es zeigt sich auch, dass die NOx-Emissionen bei bei einer Umgebungstemperatur von 4-11 °C doppelt so hoch ist wie bei den gleichen Tests, die bei einer Umgebungstemperatur von 20-26 °C.

Der im Suzuki Vitara verwendete Motor D16AA ist übrigens auch im Suzuki SX4 verbaut.

Die zehnfache Überschreitung sowie die temperaturabhängige Abgasreduktion sind überwältigende Indizien für Schummelsoftware und unzulässige Thermofenster. Auch Suzuki-Diesel sind somit vom Dieselskandal betroffen. Nicht nur Besitzer des oben genannten Modell sollten daher rechtlichen Rat einholen.

Suzuki-Dieselmotoren wohl umfassend manipuliert

Außerdem ermittelt mittlerweile die Staatsanwaltschaft umfassend gegen Suzuki.
Der Vorwurf:

“Der Suzuki-Konzern soll bis 2018 mehr als 22.000 Fahrzeuge der Typen SX-4 S- Cross, Swift und Vitara mit 1,3l, 1,6l und 2,0l DDiS EURO 6 Motoren in den Verkehr gebracht haben, obgleich die Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen gewesen sein sollen. Diese Einrichtungen führen dazu, dass die Abgasreinigungsmechanismen in zahlreichen Alltagssituationen massiv reduziert oder abgeschaltet werden, so dass die Fahrzeuge im Realbetrieb deutlich mehr Stickoxyde ausstoßen sollen als erlaubt. Kunden gegenüber soll nicht offenbart worden sein, dass die Fahrzeuge mutmaßlich die Voraussetzungen einer EURO 6 Zulassung nicht erfüllen.”

Die Motoren sollen vom damaligen FCA-Konzern geliefert worden sein. Die Motorsteuerungssoftware soll teils vom Zulieferer Marelli stammen. Es ist daher anzunehmen, dass Suzuki nicht nur am Rande Teil des Dieselskandals ist.

Schadensersatzklagen haben gute Chancen

Besitzer der Suzuki-Modelle Vitara, SX4, Swift mit Euro-6-Motoren, aber auch Besitzer anderer Diesel sollten ihre Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen. Die Höhe der Ansprüche hängt vom Kaufpreis sowie dem Kilometerstand bei Kauf und heute ab und wird Ihnen von Rechtsanwalt Dr. Schweers nachvollziehbar ausgerechnet. Dr. Schweers hat hunderte Verfahren im Dieselskandal geführt und wird von der Stiftung Warentest als erfolgreicher Anwalt genannt. Mehr zu Dr. Schweers hier.

Zur kostenlosen Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten senden Sie bitte

  • Autokaufvertrag bzw. -bestellung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Rückrufschreiben
  • ggf. Autokreditvertrag
  • aktueller Kilometerstand
  • Angaben zur Rechtsschutzversicherung

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