Rechtsanwalt Dr. Schweers hat im Bereich Dieselskandal und Autokredit-Widerruf zahlreiche Urteile erstritten und informiert Besitzer von Dieselfahrzeugen über ihre Rechte.
EuGH C-100/21: Viel mehr Dieselbesitzer anspruchsberechtigt
Der wohl allseits bekannte sog. Dieselskandal drehte sich in der öffentlichen Wahrnehmung lange vor allem um VW. Aber auch viele andere Autohersteller verwendeten illegale Abschalteinrichtungen, um den Abgasausstoß auf dem Papier zu verbessern, wie zum Beispiel sog. Thermofenster. Schadensersatz statt Kunden nach Rechtsprechung des BGH aber nur zu, wenn dem Hersteller böswillige Betrugsabsicht (eindeutige Kenntnis von der Rechtswidrigkeit) nachgewiesen werden konnte. Das war bisher nur bei VW der Fall.
Thermofenster & Co. berechtigen zu Schadensersatz
Nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-100/21, hier die Pressemitteilung) reicht für einen Schadensersatzanspruch aber schon aus, dass eine illegale Abschalteinrichtung überhaupt vorliegt; auf Betrugsabsicht kommt es nicht mehr an. Im Ergebnis dürften vielen Käufern von
- Audi
- BMW (Fahrzeuge mit AGR-Rückruf können betroffen sein)
- Citroën
- Fiat/Iveco
- Ford
- Hyundai/Kia
- Jaguar
- Jeep
- Mercedes-Benz
- Nissan
- Opel
- Peugeot
- Porsche
- Renault
- Subaru
- Suzuki
- Volvo
- VW
Schadensersatzansprüche zustehen. Bitte klicken Sie auf Ihre Marke.
Das Urteil des EuGH (C-100/21) betraf dabei die schon erwähnten Thermofenster. Thermofenster bewirken, dass die Abgasreinigung in nur sehr engen Temperaturbereichen voll arbeitet; sie sind in sehr vielen Kraftfahrzeugen vorhanden. Dazu das Kraftfahrt-Bundesamt in einer amtlichen Auskunft:

Thermofenster sind also in praktisch jedem Dieselfahrzeug bis zur Abgasnorm Euro 6b vorhanden.
Weiter gibt es amtlich festgestellte illegale Abschalteinrichtungen anderer Art, u.a. bei Fahrzeugen von BMW, Mercedes-Benz bzw. Daimler, Opel, Porsche, Subaru, und dem VW-Konzern.
Der BGH hat geurteilt und folgt dem EuGH nun (Az. VIa ZR 335/21). Dem BGH zufolge sollen Besitzer von betroffenen Dieselfahrzeugen mit einer Summe in Höhe von 5-15 % des Kaufpreises entschädigt werden. Hier sollten Dieselbesitzer auch wirklich zugreifen und die Gelegenheit nicht verstreichen lassen.
Als eines der ersten Gerichte hat sich das Landgericht Frankenthal positioniert und einem Käufer, der 2016 ein BMW Cabrio 120d (Motor N 47, Euro 5) gekauft hatte, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zugesprochen (LG Frankenthal, Urteil vom 05.07.2023 – 6 O 335/22). Das Landgericht stellte fest, dass BMW ein Thermofenster eingebaut hatte.
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Rechtsanwalt Dr. Schweers hat zahlreiche Urteile gegen VW erstritten und wird von der Stiftung Warentest zu mehreren Themen als erfolgreicher Rechtsanwalt empfohlen.
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Hintergrund-Dokumente:
Nach amtlichen Feststellungen betroffene Fahrzeuge im Zuständigkeitsbereich des KBA
Betroffene Fahrzeuge außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des KBA