Dieselskandal: Thermofenster lösen Schadensersatzanspruch aus

Rechtsanwalt Dr. Schweers hat im Bereich Dieselskandal und Autokredit-Widerruf zahlreiche Urteile erstritten und informiert Besitzer von Dieselfahrzeugen über ihre Rechte.

EuGH C-100/21: Viel mehr Dieselbesitzer anspruchsberechtigt

Der wohl allseits bekannte sog. Dieselskandal drehte sich in der öffentlichen Wahrnehmung lange vor allem um VW. Aber auch viele andere Autohersteller verwendeten illegale Abschalteinrichtungen, um den Abgasausstoß auf dem Papier zu verbessern, wie zum Beispiel sog. Thermofenster. Schadensersatz statt Kunden nach Rechtsprechung des BGH aber nur zu, wenn dem Hersteller böswillige Betrugsabsicht (eindeutige Kenntnis von der Rechtswidrigkeit) nachgewiesen werden konnte. Das war bisher nur bei VW der Fall.

Thermofenster & Co. berechtigen zu Schadensersatz

Nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-100/21, hier die Pressemitteilung) reicht für einen Schadensersatzanspruch aber schon aus, dass eine illegale Abschalteinrichtung überhaupt vorliegt; auf Betrugsabsicht kommt es nicht mehr an. Im Ergebnis dürften vielen Käufern von Audi, BMW, Mercedes-Benz bzw. Daimler, Opel, Porsche, Subaru, und VW Schadensersatzansprüche zustehen.

Das Urteil des EuGH (C-100/21) betraf dabei die schon erwähnten Thermofenster. Thermofenster bewirken, dass die Abgasreinigung in nur sehr engen Temperaturbereichen voll arbeitet; sie sind in sehr vielen Kraftfahrzeugen vorhanden. Dazu das Kraftfahrt-Bundesamt in einer amtlichen Auskunft:

Thermofenster sind also in praktisch jedem Dieselfahrzeug.

Weiter gibt es amtlich festgestellte illegale Abschalteinrichtungen anderer Art, u.a. bei Fahrzeugen von BMW, Mercedes-Benz bzw. Daimler, Opel, Porsche, Subaru, und dem VW-Konzern. Für eine nähere Auskunft bitte auf Ihre Marke im Menü klicken.

Der BGH hat angekündigt, auf die Entscheidung des EuGH reagieren und den deutschen Instanzengerichten Leitlinien an die Hand geben zu wollen (Az. VIa ZR 335/21). In der Verhandlung vom 08.05.2023 hat der BGH zu erkennen gegeben, dem EuGH folgen zu wollen. Der Weg zu erfolgreichen Klagen ist somit frei.

Höhe des Schadensersatzes erheblich, aber einzelfallabhängig

Schadensersatz bedeutet grundsätzlich, dass der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung und gegen Abgabe des Fahrzeugs zurückerstattet wird. Oder, meist attraktiver und schneller zu erreichen: es wird ein Vergleich geschlossen, bei dem eine erhebliche Summe an den Autobesitzer gezahlt wird und dieser den Wagen behält. Die Höhe der Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer kann im Einzelfall schwer zu berechnen sein. Überlassen Sie das Rechtsanwalt Dr. Schweers. Er wird Ihnen die Höhe Ihres  Anspruches realistisch darlegen.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers hat zahlreiche Urteile gegen VW erstritten und wird von der Stiftung Warentest zu mehreren Themen als erfolgreicher Rechtsanwalt empfohlen.

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Hintergrund-Dokumente:

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