Dieselskandal: Thermofenster lösen Schadensersatzanspruch aus

Rechtsanwalt Dr. Schweers hat im Bereich Dieselskandal und Autokredit-Widerruf zahlreiche Urteile erstritten und informiert Besitzer von Dieselfahrzeugen über ihre Rechte.

EuGH C-100/21: Viel mehr Dieselbesitzer anspruchsberechtigt

Der wohl allseits bekannte sog. Dieselskandal drehte sich in der öffentlichen Wahrnehmung lange vor allem um VW. Aber auch viele andere Autohersteller verwendeten illegale Abschalteinrichtungen, um den Abgasausstoß auf dem Papier zu verbessern, wie zum Beispiel sog. Thermofenster. Schadensersatz stand Kunden nach Rechtsprechung des BGH aber nur zu, wenn dem Hersteller böswillige Betrugsabsicht (eindeutige Kenntnis von der Rechtswidrigkeit) nachgewiesen werden konnte. Das war bisher nur bei VW der Fall.

Thermofenster & Co. berechtigen zu Schadensersatz

Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-100/21, hier die Pressemitteilung) reicht nun für einen Schadensersatzanspruch aber schon aus, dass eine illegale Abschalteinrichtung überhaupt vorliegt; auf Betrugsabsicht kommt es nicht mehr an. Im Ergebnis dürften vielen Käufern von

Schadensersatzansprüche zustehen. Bitte klicken Sie auf Ihre Marke.

Das Urteil des EuGH (C-100/21) betraf dabei die schon erwähnten Thermofenster. Thermofenster bewirken, dass die Abgasreinigung in nur sehr engen Temperaturbereichen voll arbeitet. Thermofenster sind in praktisch jedem Dieselfahrzeug bis zur Abgasnorm Euro 6b vorhanden. entsprechend erhalte nimmer mehr Fahrzeugbesitzer Rückrufschreiben.

Weiter gibt es amtlich festgestellte illegale Abschalteinrichtungen anderer Art, u.a. bei Fahrzeugen von BMW, Mercedes-Benz bzw. Daimler, Opel, Porsche, Subaru, und dem VW-Konzern.

Bundesgerichtshof gibt nach

Der BGH folgt dem EuGH (Az. VIa ZR 335/21). Dem BGH zufolge sollen Besitzer von betroffenen Dieselfahrzeugen mit einer Summe in Höhe von 5-15 % des Kaufpreises entschädigt werden, wenn auch bisher unter prinzipieller Anrechnung der Nutzungsvorteile und des Restwerts. Einer neueren Entscheidung des EuGH soll die Anrechnung aber nicht dazu führen, dass eine angemessene Entschädgiung ausbleibt. Das bedeutet nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Schweers, dass wenigstens eine Entschädigung von 5% zu zahlen ist.
Dieselbesitzer sollten daher handeln und Rechtsrat einholen..

Die Oberlandesgerichte setzen die neue Maßgabe um. Hier eine Liste positiver Urteile.

Es bestehen also gute Chancen.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers hat zahlreiche Urteile gegen VW erstritten und wird von der Stiftung Warentest zu mehreren Themen als erfolgreicher Rechtsanwalt empfohlen.

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Hintergrund-Dokumente:

Nach amtlichen Feststellungen betroffene Fahrzeuge im Zuständigkeitsbereich des KBA

Betroffene Fahrzeuge außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des KBA