Dieselskandal: Thermofenster lösen Schadensersatzanspruch aus

Rechtsanwalt Dr. Schweers hat im Bereich Dieselskandal und Autokredit-Widerruf zahlreiche Urteile erstritten und informiert Besitzer von Dieselfahrzeugen über ihre Rechte.

EuGH C-100/21: Viel mehr Dieselbesitzer anspruchsberechtigt

Der wohl allseits bekannte sog. Dieselskandal drehte sich in der öffentlichen Wahrnehmung lange vor allem um VW. Aber auch viele andere Autohersteller verwendeten illegale Abschalteinrichtungen, um den Abgasausstoß auf dem Papier zu verbessern, wie zum Beispiel sog. Thermofenster. Schadensersatz stand Kunden nach Rechtsprechung des BGH aber nur zu, wenn dem Hersteller böswillige Betrugsabsicht (eindeutige Kenntnis von der Rechtswidrigkeit) nachgewiesen werden konnte. Das war bisher nur bei VW der Fall.

Thermofenster & Co. berechtigen zu Schadensersatz

Nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-100/21, hier die Pressemitteilung) reicht nun für einen Schadensersatzanspruch aber schon aus, dass eine illegale Abschalteinrichtung überhaupt vorliegt; auf Betrugsabsicht kommt es nicht mehr an. Im Ergebnis dürften vielen Käufern von

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Das Urteil des EuGH (C-100/21) betraf dabei die schon erwähnten Thermofenster. Thermofenster bewirken, dass die Abgasreinigung in nur sehr engen Temperaturbereichen voll arbeitet; sie sind in sehr vielen Kraftfahrzeugen vorhanden. Dazu das Kraftfahrt-Bundesamt in einer amtlichen Auskunft:

Diesel-Widerruf, Auskunft KBA Thermofenster
Diesel-Widerruf, Auskunft KBA Thermofenster

Thermofenster sind also in praktisch jedem Dieselfahrzeug bis zur Abgasnorm Euro 6b vorhanden.

Weiter gibt es amtlich festgestellte illegale Abschalteinrichtungen anderer Art, u.a. bei Fahrzeugen von BMW, Mercedes-Benz bzw. Daimler, Opel, Porsche, Subaru, und dem VW-Konzern.

Bundesgerichtshof gibt nach

Der BGH folgt nun dem EuGH nun (Az. VIa ZR 335/21). Dem BGH zufolge sollen Besitzer von betroffenen Dieselfahrzeugen mit einer Summe in Höhe von 5-15 % des Kaufpreises entschädigt werden, wenn auch unter prinzipieller Anrechnung der Nutzungsvorteile und des Restwerts.
Hier sollten Dieselbesitzer auch wirklich zugreifen und die Gelegenheit nicht verstreichen lassen.

Als eines der ersten Gerichte hat sich das Landgericht Frankenthal positioniert und einem Käufer, der 2016 ein BMW Cabrio 120d (Motor N 47, Euro 5) gekauft hatte, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zugesprochen (LG Frankenthal, Urteil vom 05.07.2023 – 6 O 335/22). Das Landgericht stellte fest, dass BMW ein Thermofenster eingebaut hatte.

Ein kürzlich ergangenes Urteil des OLG Hamburg geht noch viel weiter: Das OLG will den Restwert nur berücksichtigen, wenn das Auto verkauft, also der Restwert realisiert wurde. In nahezu allen Fällen, in denen das Auto noch im Besitz ist, dürfte der Anspruch also in voller Höhe bestehen (OLG Hamburg, Urt. v. 06.10.2023 – 3 U 183/21). Der BGH lehnt dies ab- jedoch gibt es Stimmen, die prognostizieren, dass der EUGH auh hier eine Korrektur vornehmen wird, da der Rechtsschutz für Betroffene sonst nicht effektiv genug ist.

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Rechtsanwalt Dr. Schweers hat zahlreiche Urteile gegen VW erstritten und wird von der Stiftung Warentest zu mehreren Themen als erfolgreicher Rechtsanwalt empfohlen.

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Hintergrund-Dokumente:

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