Audi Bank

Achtung: Sie besitzen einen Diesel? Nahezu jeder Diesel ist mit einem Thermofenster ausgestattet, das nach aktueller Rechtsprechung des EuGH und BGH die Hersteller verpflichtet, die Besitzer mit Geld zu entschädigen. Mehr hier.

Wurde der Autokauf mit einem Kredit der Audi Bank finanziert, stehen Ihre Chancen für einen erfolgreichen Widerruf gut.

Die Audi Bank ist eine Zweigniederlassung der Volkswagen Bank AG. Nach Ansicht vieler Verbraucherschützer hat die Audi Bank ihre gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt. Das heißt, in dem Vertrag sind nicht alle Informationen enthalten, die die Bank dem Verbraucher nach dem Gesetz zu erteilen hat. Dabei geht es nicht nur um die Widerrufsinformation bzw. die Widerrufsbelehrung selbst. Das Gesetz sieht für diesen Fall vor, dass der Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich ist.  Da der Kreditvertrag ein rechtlich verbundenes Geschäft mit dem Kaufvertrag darstellt, führt der Widerruf zur Rückabwicklung beider Verträge (siehe auch ausführliche Darstellung hier). Der Autobesitzer erhält seine Zahlungen zurück und kann sein KfZ zurückgeben.

Zwei Beispiele für Informationspflichtverletzungen:

-Befindet in dem Autokreditvertrag auf Seite 3/5 (die Seitennummerierung findet sich bei der Audi Bank immer links) unter dem Fließtext ein kleinerer eingerahmter Text, in dem sich die Audi Bank vorbehält, “unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Darlehensnehmers zusätzliche Auszahlungsvoraussetzungen für das Darlehen zu bestimmen“, so dürfte das unzureichend sein. Der Verbraucher weiß dann über die Auszahlungsbedingungen eben nicht Bescheid. Diese muss die Bank aber klar und verständlich nennen. Dieser Fehler findet sich vor allem in Verträgen bis 2016, und zwar bei der Audi Bank, aber auch bei der VW Bank, AutoEuropa Bank, Skoda Bank und Seat Bank. Die Verträge sind insoweit gleichlautend. Hier können Sie den entsprechenden Textauszug ansehen.

-Nennt die Audi Bank auf Seite 2/5 unter der Zwischenüberschrift “Vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung” unter Ziffer 2.c) oder an anderer Stelle in Klammern die sog. “Aktiv-Passiv-Methode“, um sodann Rechenfaktoren wie z.B. den “entgangenen Gewinn” aufzuzählen, so dürfte das ebenso falsch sein. Denn  mit den aufgezählten Rechenfaktoren nur eine andere Methode gemeint sein, nämlich die sog. Aktiv-Aktiv-Methode. Die Angaben der Audi Bank sind also widersprüchlich. Dieser Fehler findet sich vor allem in Verträgen ab 2017. Hier können Sie den Textauszug mit Ihrem Vertrag vergleichen. Wiederum sind an dieser Stelle die Verträge der Audi Bank, der VW Bank, der AutoEuropa Bank, der Seat Bank und der Skoda Bank identisch.

Alle anderen Autobanken siehe hier.

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