LG Berlin verurteilt Autobank (Az. 38 O 62/18)

Das Landgericht Berlin hat die Mercedes-Benz Bank AG dazu verurteilt, Autokauf und Autokredit nach dem erfolgreichen Widerruf des Verbrauchers rückabzuwickeln (LG Berlin Az. 38 O 62/18, hier der Volltext). Das Urteil wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Lehnen & Sinnig erwirkt. Das Urteil reiht sich in eine immer größer werdende Zahl von Urteilen ein, in denen Landgerichte in den sog. Diesel-Widerrufsfällen (zur Thematik eingehender hier) verbraucherfreundlich entscheiden.

Das Urteil ist auch deshalb erfreulich, weil die 38. Kammer des Landgerichts Berlin nicht wie viele andere Landgerichte und Kammern der Versuchung erlegen ist, die Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Landgericht zu verweisen. Das kommt bedauerlicherweise oft vor. Denn der Widerruf von einem kreditfinanzierten Autokauf führt im Klageverfahren zu recht komplizierten Klageanträgen und zu Streit darüber, an welchem Gericht Klage zu erheben ist: An dem Gericht, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, oder an dem Gericht, an dem die Bank ihren Sitz hat. Abgesehen davon, dass eine Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit auch immer eine Arbeitsersparnis für den verweisenden Richter bedeutet, ist eine Verweisung für den Kläger oftmals nachteilig, weil die Gerichte an den Sitzen der Banken überdurchschnittlich oft zu Gunsten der Banken entscheiden. In den Diesel-Widerrufsfällen bedeutet das z.B., dass das Landgericht Braunschweig nahezu alle Klagen gegen die Volkswagen Bank, das Landgericht München alle Klagen gegen die BMW Bank und das Landgericht Stauttgart jedenfalls seit Kürzerem alle Klagen gegen die Mercedes-Benz Bank AG abweist.

Die 38. Kammer des Langerichts hat richtigerweise seine Zuständigkeit angenommen und der Klage stattgegeben, weil die Mercedes-Benz Bank AG ihre Informationspflichten hinsichtlich des Kündigungsrechtes nicht richtig erfüllt hatte. Die Erfüllung der Informationspflichten ist jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers Bedingung dafür, dass die Widerrufsfrist endet. So hatte der Widerruf des Klägers Erfolg.

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstberatung an.

Schicken Sie dazu Ihren Kaufvertrag, Ihren Kredit- oder Leasingvertrag zu und machen Sie bitte Angaben dazu, ob Sie rechtsschutzversichert sind.

Rechtsanwalt Dr. Schweers wird von der Stiftung Warentest als erfolgreicher Rechtsanwalt in der Thematik Widerruf von Autokrediten genannt.

Sie können  auch einfach anrufen oder eine Email senden und Ihre Fragen stellen.

Rechtsanwalt Dr. Schweers
Vinetastr. 61, 13189 Berlin
ra.stefan.schweers@gmx.de
030 23477149 (Festnetz)
030 69088976 (Fax)

 Sie können auch gerne das Kontakt- und Uploadformular nutzen:

Klicke oder ziehe eine Datei in diesen Bereich zum Hochladen.
=