Dieselfahrverbot in Stuttgart – jetzt Ansprüche prüfen lassen!

Dieselfahrverbote in Stuttgart

Nun kommen die Dieselfahrverbote in Stuttgart. 2019 sollen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und darunter ausgesprochen werden, was die Werte auf den Gebrauchtwagenmarkt weiter nach unten drücken und den Verkauf auch von den modernen Modellen erschweren wird. Verwaltungsrichter Wolfgang Kern verlangt sogar von der Landesregierung, alsbald zu erklären, bis wann sie in Stuttgart auch Fahrverbote für Euro 5-Diesel verhängen wird. Den verantwortlichen Politikern droht er mit Zwangsgeld und Zwangshaft. Und: „Es ist jetzt schon klar, dass nur mit einer Nachrüstung für Euro-5-Diesel die Einhaltung der Grenzwerte beim Stickstoffdioxid gesichert werden kann. Sonst sind die Fahrverbote 2020 fast unausweichlich“, sagt auch Carsten Beuß, der Hauptgeschäftsführer des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes im Land. Davon wären allein In Stuttgart 30 000 Fahrzeugbesitzer betroffen.

Diesel verlieren an Wert und werden nutzlos

Umweltschützer, Politik und Industrie haben Dieselbesitzer in eine unmögliche Lage gebracht. Die Dieselbesitzer haben nichts zu der Problematik beigetragen, sollen aber alle Lasten schultern. Sie sollen zum Beispiel schultern, dass die Dieselfahrzeuge entwertet werden und nur noch für den Export verkauft werden können. Sie sollen damit leben, dass die Städte innerorts nicht mehr befahren dürfen, obwohl der Sinn eines Autos ja im Individualverkehr besteht – der Kraftfahrer entscheidet, auf welchem Weg er wohin fährt.

Dieselbesitzer haben Rechte!

Ein Dieselbesitzer kann nicht erzwingen, entgegen einem Verbot doch fahren zu dürfen. Aber er kann ein Recht haben, seinen Diesel zurückzugeben und sein Geld wieder zu bekommen. Lesen Sie dazu weiter, vor allem -aber nicht nur- wenn Sie einen Wagen aus dem VW-Konzern haben oder den Kauf mit einem Autokredit finanziert haben. Im Einzelnen:

Wer als Dieselbesitzer

a)    einen Wagen aus dem VW-Konzern hat und

b)    schon aufgefordert wurde, ein Update aufspielen zu lassen,

der hat gute Karten, Schadensersatz zu bekommen. Denn dann wird sein Wagen den EA189 – Motor haben, der in der weit überwiegenden Zahl von den kriminellen Manipulationen der Abgassteuerung betroffen ist. Viele Gerichte haben Dieselbesitzern Schadensersatz zugesprochen.

Wer -unabhängig vom konkreten Modell-

a)    den Autokauf mit einem Autokredit finanziert hat,

b)    der vom Händler vermittelt wurde und dabei

c)    privat und nicht gewerblich gehandelt hat,

dem kann der sog. Diesel-Widerrufsjoker zustehen. Formfehler im Autokreditvertrag machen es möglich. Fast alle Autokredite weisen Formfehler auf, die bewirken, dass das eigentlich nur zweiwöchige Widerrufsrecht nicht aufhört zu laufen. Da Kauf und Kredit sog. verbundene Geschäfte bilden, führt der Widerruf zur Rückabwicklung von Kredit und Kauf. Der Käufer erhält die Kreditraten zurück, die Bank muss das Auto nehmen, der Kredit gilt als getilgt. Unter Umständen muss der Dieselbesitzer sich einen Abzug für den Gebrauch des Wagens gefallen lassen.

Verläuft ein Prozess vor Gericht positiv, kann auch ein Kompromiss geschlossen werden, der darin besteht, dass der Dieselbesitzer seinen Wagen behält und die Bank eine Ausgleichszahlung leistet

Kostenlose Erstprüfung

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.

Rechtsanwalt Dr. Schweers ist ein erfahrener Verbraucherschützer. Das Handelsblatt berichtete über seine Rechtstipps für Dieselbesitzer.

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