Stuttgart: Die Fahrverbote kommen

Die Pläne für ein Fahrverbot für Diesel-Autos in Stuttgart sind konkreter als gedacht.

Ab Januar 2019 dürfen keine Dieselautos der Schadstoffklassen 1 bis 4 mehr in das Stuttgarter Stadtgebiet, so der Plan der Landesregierung in Baden-Württemberg.

Das berichtet die “Stuttgarter Zeitung”. Ab Januar 2020 sollen sogar Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 dazukommen. Das Verbot gilt dann für das gesamte Stadtgebiet.

Auch Nachrüstung ändert daran nichts.

Autos, die mit Abgaskatalysatoren nachgerüstet werden, sollen von dem Verbot nicht ausgenommen werden.  Nur Handwerksbetriebe werden verschont. Dass die Pläne in Baden-Württemberg nun doch schon so konkret sind, ist überraschend. Bislang wollte die Landesregierung immer die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig abwarten und erst dann über konkrete Diesel-Fahrverbote beraten.

D.h., im Jahr 2019 oder 2020 könnten Tausende ohne einen Wagen dastehen, den sie innerorts nutzen können. Das ist für Pendler ein schwerer Schlag. Vor allem für solche, die viel Geld für ihren Diesel ausgegeben haben.

Dieselfahrer sollten also handeln.

Wer einen Diesel besitzt, könnte Ansprüche auf Schadensersatz haben oder, wenn der Kauf mit einem Kredit finanziert hat, den sog. Diesel-Widerrufsjoker ziehen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, muss diese in der Regel eintreten. Schadensersatz und Diesel-Widerruf bezwecken dasselbe: Rückwicklung der Verträge. Kauf und Kredit werden rückgängig gemacht, Wertverlust,  Fahrverbot und Stillegung verhindert bzw. gegenstandslos.

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstberatung an.

Dazu gehört auch die Kostendeckungsanfrage bei dem Rechtsschutzversicherer. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Artikel.

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