Diesel-Besitzer sind sparsam und geduldig.
Aber Tatsache ist: Offensichtlich sollen alle Nachteile, die der Diesel-Skandal (Abgas-Skandal, Dieselgate) mit sich bringt, von den Dieselfahrern allein getragen werden. Fahrverbote in Hamburg, Stuttgart, Frankfurt, Stilllegungen, fragwürdige Updates, Wertverluste. Die Hersteller, Händler und der Staat halten sich heraus. Dabei ist der Dieselskandal allein auf dem Mist dieser Beteiligten gewachsen. Vernunft als Leitmotiv: Fehlanzeige. Hersteller und Staat haben ein Chaos angerichtet.
Aber den Diesel-Besitzern reicht es.
Rechtsanwälte verzeichnen zunehmend Anfragen auch durch Bürger, die bisher die Füße still gehalten haben. Positive Urteile ermuntern Zögerliche. Hersteller und Händler werden zu Schadensersatz und zur Rücknahme der Wagen verurteilt.
Ein weiteres As im Ärmel:
Der Diesel-Widerrufsjoker.
Der Widerrufsjoker war schon bei Immobilienkrediten wichtig. Banken mussten nachgeben und Zinsen erlassen. Denn sie hatten entscheidende Formfehler in ihren Verträgen. Diese Fehler führten nach dem Gesetz dazu, dass die zweiwöchige Widerrufrist nicht aufhörte. Auch die Autobanken haben diese Fehler in ihren Verträgen. Und da die Kredite der Banken unmittelbar der Finanzierung des Autokaufs dienten, teilen beide ihr rechtliches Schicksal.
Das heißt:
a) Formfehler im Autokreditvertrag führt zu
b) fortdauernder Widerruflichkeit des Autokreditvertrags und
c) der Widerruf führt zur
d) Aufhebung von Kredit und Kaufvertrag, was
e) dem Käufer/Kreditnehmer berechtigt, seine Zahlungen zurückzufordern und seinen Wagen zurückzugeben.
Verläuft ein Prozess vor Gericht positiv, kann auch ein Kompromiss geschlossen werden, der darin besteht, dass der Dieselbesitzer seinen Wagen behält und die Bank eine Ausgleichszahlung leistet
Es ist ein Prozess ohne Beweisrisiko.
Es muss nur die Bank verklagt werden. Auf den Mangel des Motors oder die Tauglichkeit des Updates kommt es nicht an.
Es gibt jetzt mehrere gute Urteile. Am 20.11.2017 hatte das Landgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17, klicken Sie, um eine Volltextveröffentlichung zu lesen) für den Dieselbesitzer entschieden. Im Dezember das LG Berlin (Az. 4 O 150/16). Am 25.01.2018 ist eine Entscheidung des LG Ellwangen zu dem Az. 4 O 232/16 hinzugekommen. Es soll um insgesamt weit über 100.000 Kreditverträge gehen. Hier finden Sie eine Liste der betroffenen Banken. Weitere Entscheidungen werden folgen. Wer seinen Diesel wieder loswerden will, sollte diesen erfolgversprechenden Weg also prüfen lassen.
Rechtsanwalt Dr. Schweers hat schon aus der Zeit des Immobilien-Widerrufsjokers große Erfahrung und wurde deshalb schon früh von Stiftung Warentest/ Finanztest als erfolgreicher Anwalt geführt. Die ihm vorliegenden Autofinanzierungen sind nach eingehender Prüfung alle fehlerhaft und eröffnen den Dieselfahrern den Widerrufsjoker.
Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.
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