Die “Widerrufsjoker” ist in aller Munde.
Zahlreiche Verbraucher nutzten die Gelegenheit, Immobilienkredite auch nach Ablauf der eigentlich nur zweiwöchigen Widerrufsfrist zu widerrufen und Zinsen zu sparen.
Im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal (Dieselgate, Abgasskandal) ergeben sich für Autobesitzer ähnliche Möglichkeiten.
Da die Autokredite mit dem Kaufvertrag in der Regel verbundene Geschäfte bilden, führt der Widerruf sogar zur Aufhebung von Autokredit und Autokauf. Der Dieselfahrer erhält sein Geld zurück und kann den Diesel zurückgeben. Der Kredit gilt als getilgt (Diesel-Widerruf). Formfehler und falsche Angaben in den Kreditverträgen durch die Bank machen es möglich.
Ein besonderer Fehler ist in Kreditverträgen der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und der Santander Bank enthalten. Die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, weil entgegen Artikel 247 § 6 Absatz 2 Satz 1 und 2 EGBGB a.F. missverständlich über die Widerrufsfolgen, insbesondere über den zu zahlenden Zinsbetrag, aufgeklärt wird. Laut Widerrufsinformation hat der Darlehensnehmer dann nämlich nur „pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,- € zu zahlen“. Im Gegensatz dazu enthält der Vertrag aber gerade keine Ausnahme für den Fall des Widerrufs. Auch ein Satz in der Widerrufsinformation, dass der Darlehensnehmer im Falle des Widerrufs „für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten“ habe, ist zu der Angabe von “0,00 €” widersprüchlich. All dies schafft bei einem durchschnittlichen Verbraucher eine Unsicherheit über die Widerrufsfolgen, die – wie die gesetzliche Wertung insbesondere in Artikel 247 § 6 Absatz 2 Satz 2 EGBGB a.F. zeigt – durch Angabe des taggenauen Zinsbetrages vermieden werden soll.
Der Gesetzgeber sieht als Rechtsfolge für solche falschen und widersprüchlichen Angaben die Widerruflichkeit und vorzeitige Ablösbarkeit des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung vor. Unter Umständen erhält der Darlehensnehmer noch Geld zurück.
Aber auch die Verträge vieler anderer Banken enthalten Fehler. Urteile und richterliche Hinweise sind zu zahlreichen Verträgen ergangen. Verbraucher sollten daher das Angebot einer kostenlosen Erstberatung nutzen.
Kunden der Santander Bank und der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe können ihre Darlehen widerrufen und Zinsen sparen. Vom Diesel-Skandal betroffene Autofahrer können unter bestimmten Voraussetzungen auch ihren Diesel verlustfrei zurückgeben, ohne einen Sachmangel des Wagens nachweisen zu müssen.
Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.
Sie können auch einfach anrufen oder eine Email senden und Ihre Fragen stellen.
Rechtsanwalt Dr. Schweers
Vinetastr. 61, 13189 Berlin
ra.stefan.schweers@gmx.de
030 23477149 (Festnetz)
030 69088976 (Fax)
Oder nutzen Sie das Kontaktformular: