Dieselgate treibt die deutschen Dieselfahrer um
Nicht nur VW hat Dieselmotoren manipuliert. Jetzt kommen Fahrverbote, evtl. werden Kfze stillgelegt. Der Wertverlust der Gebrauchtwagen ist schon jetzt schockierend. Das Update löst dabei vor allem Verunsicherung aus. Verkaufen oder behalten – beides scheint keine Lösung zu sein.
Aber niemand muss das einfach hinnehmen
Ist der Kauf mit einem Darlehen finanziert worden, haben Dieselbesitzer neben Gewährleistungsansprüchen einen weiteren Pfeil im Köcher: Den Widerruf des Autokredits, Diesel-Widerrufsjoker genannt. Stiftung Warentest, WiSo, Plusminus, Focus, Wirtschaftswoche und andere Medien berichteten. Der Widerruf führt zur Rückabwicklung von Kauf und Kredit.
Der Widerruf baut auf falschen Formalien im Autokreditvertrag auf
Vorteil: Es muss kein Mangel des Motors oder sogar dessen absichtliche Manipulation durch den Hersteller bewiesen werden. Es kommt weitestgehend nur auf den Text des Kreditvertrags an.
Hintergrund: Beim finanzierten Autokauf bilden Kaufvertrag und Kreditvertrag in der Regel sogenannte verbundene Geschäfte, das heißt, sie teilen ihr rechtliches Schicksal. Wird die Autofinanzierung widerrufen, gilt dies auch für den Kaufvertrag. Der Kreditvertrag kann zwar eigentlich nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Unterschrift widerrufen werden. Dies gilt aber nicht, wenn die Bank bestimmte Informationen (Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, Kündigungsverfahren etc.) nicht oder nur missverständlich gegeben hat. Die Anforderungen unseres peniblen Gesetzgebers waren dabei so streng, dass fast alle Banken gescheitert sind. Ergo: Der Widerruf des Kredits ist auch Jahre später noch wirksam und bringt auch den Kaufvertrag zu Fall.
Kauf und Kredit werden rückabgewickelt
Folge: Der Dieselbesitzer bekommt die Anzahlung und wenigstens die Tilgungsleistungen zurück. Unter Umständen muss er sich eine geringe Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Wagens gefallen lassen. Er kann der Bank den Diesel zurückgeben. Der Kredit gilt damit als getilgt.
Verläuft ein Prozess vor Gericht positiv, kann auch ein Kompromiss geschlossen werden, der darin besteht, dass der Dieselbesitzer seinen Wagen behält und die Bank eine Ausgleichszahlung leistet
Die bisherigen Erfahrungen vor Gericht sind positiv
Es gibt schon zwei Urteile. Am 20.11.2017 hatte das Landgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17) verbraucherfreundlich entschieden. Am 05.12.2017 gab das Landgericht Berlin einer Klage statt (Az. 4 O 150/16), in der Folge auch das LG Ellwangen (Az. 4 O 232/17) und das LG München I (Az. 29 O 14138/17). Es soll um insgesamt weit über 100.000 Kreditverträge gehen. Hier finden Sie eine Liste der betroffenen Banken.
Dabei ist folgendes zu beachten: Einen Widerrufsjoker gab es schon bei Immobiliendarlehen. Rechtsanwalt Dr. Schweers war bei diesem Thema bereits aktiv und wird von der Stiftung Warentest als erfolgreicher Anwalt mit Erfahrung genannt. Bei Immobilienkrediten hat der BGH (Bundesgerichtshof) Klartext geredt und ausgesprochen, dass das Widerrufsrecht sehr ernst zu nehmen ist. Die Banken kassierten hier Urteile am laufenden Band.
Nicht nur die VW Bank (genauer: Volkswagen Financial Services) hat die entscheidenden Formfehler gemacht
Die Fehler finden sich laut Experten auch in Verträgen der akf Bank, Audi Bank, AutoEuropa Bank, Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK), Bank11, Banque PSA Finance (Citroen Bank, Peugeot Bank), BMW Bank, Commerz Finanz, CreditPlus Bank, DSL Bank, FCA Bank (Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Abarth, Maserati, Jaguar, Land Rover), Ford Bank, FFS Bank, GMAC Bank, Honda Bank, Hyundai Capital Bank, Mercedes-Benz Bank, MKG Bank (Mitsubishi), Opel Bank, RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan, Infiniti), Santander, Seat Bank, Škoda Bank, S-Kreditpartner, TARGO Bank, Toyota Financial Services.
Es ist in der Bankenwirtschaft nämlich Sitte, standardisierte Verträge zu verwenden. Die Verträge ganz verschiedener Banken können also den gleichen Wortlaut haben.
Es lohnt sich also, jeden Vertrag prüfen zu lassen, gleich welcher Autobank.
Kostenlose Erstprüfung
Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.
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