Eine Audi-Besitzerin und Betroffene des Diesel-Skandals verklagte Audi auf Schadensersatz. Der Schadensersatz hat grundsätzlich die Rückgabe des Wagens gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Wagens zum Inhalt.
Die Klägerin verlor in der ersten Instanz. Audi fühlte sich dadurch offenbar sicher.
Die von Kollegen aus München vertretene Klägerin gab aber nicht auf und ging in Berufung. Das im Berufungsverfahren zuständige OLG Naumburg war offenbar anderer Auffassung als das erstinstanzliche Gericht. Es gab der Beklagten, also Audi, auf, zu den Vorgängen der Manipulation vorzutragen, da nur Audi Einblick in diese Vorgänge hatte (Aktenzeichen 1 U 115/17). Dem wollte Audi offenbar nicht folgen. Die Klägerin erhielt wortlos den Kaufpreis und die Gerichts- und Anwaltskosten überwiesen. Damit hatte sich der Prozess erledigt. Ein Urteil gab es nicht mehr. Das war offenbar auch das Ziel: Ein Urteil zu verhindern, dass anderen Diesel-Besitzern helfen kann.
Diesel-Besitzer sollten sich daher nicht abschrecken lassen.
Erste Gerichte haben zugunsten der Autofahrer entschieden: Das Landgericht Berlin zu dem Az. 4 O 450/16 und das LG Arnsberg zu dem Az. I-2 O 45/17.
Hier finden Sie eine Liste der betroffenen Banken.
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