Die Staatsanwaltschaft München II durchsucht seit heute Morgen die Zentrale der Volkswagen-Tochter Audi in Ingolstadt und das Audi-Werk in Neckarsulm. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von NDR, Süddeutscher Zeitung und WDR. Ein Team von achtzehn Staatsanwälten und Kriminalbeamten ist vor Ort. Audi kooperiere mit der Staatsanwaltschaft, so ein Sprecher des Konzerns.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts, Audi habe mehr als 200.000 Dieselfahrzeuge für den europäischen und den US-amerikanischen Markt manipuliert. Mit einer besonderen Software sei die Schadstoffreinigung beim Betrieb auf der Straße weitgehend ausgeschaltet worden. Funktioniert habe sie nur im Labor, bei amtlichen Messungen. Bei einer Razzia im März 2017 war es nur um 80 000 Fahrzeuge für den US-Markt gegangen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs an zahlreichen Autokunden, denen schmutzige Dieselautos als sauber verkauft worden seien. Darüber hinaus erheben die Ermittlern noch den Vorwurf der verbotenen Werbung.
All das ist Grund genug für Audi-Besitzer, ihren Wagen verlustfrei zurückzugeben. Wer den Kauf finanziert hat, kann dies besonders einfach mittels des “Diesel-Widerrufs” – den Widerruf des Autokredits. Hintergrund ist, dass zahlreiche Kreditverträge Formfehler aufweisen. Solche Formfehler bestraft der Gesetzgeber damit, dass die eigentlich nur zweiwöchige Widerrufsfrist für den Kredit nicht abläuft. Der Widerruf führt zur Aufhebung sowohl des Kreditvertrags als auch des Kaufvertrags, da beide rechtlich verbundene Geschäfte bilden.
Erste Gerichte haben zugunsten der Autofahrer entschieden: Das Landgericht Berlin zu dem Az. 4 O 450/16 und das LG Arnsberg zu dem Az. I-2 O 45/17.
Hier finden Sie eine Liste der betroffenen Banken.
Rechtsschutzversicherungen müssen in der Regel die Kosten decken. Hierzu gibt es bereits Urteile.
Übrigens gibt es etwas Ähnliches auch bei Immobiliendarlehensverträgen. Hier heißt das Schlagwort „Widerrufsjoker“.
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