Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für V6-Dieselmodelle von Audi einen Zwangsrückruf angeordnet. Audi sei darüber informiert worden, dass die Behörde in den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6 „unzulässige Abschaltvorrichtungen“ festgestellt hat, so ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. In Deutschland sind 77.600 Fahrzeuge betroffen, weltweit 127.000 Fahrzeuge.
„Bild am Sonntag“, F.A.Z. und Focus berichten schon.
Der “Clou”: Die betroffenen Modelle wurden nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals hergestellt. Auch werden die Modelle nach wie vor verkauft. Für ein bis 2017 verkauftes A 8 – Modell droht sogar der Entzug der Zulassung.
Der Diesel-Skandal nimmt also kein Ende. Kern des Problems, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Schweers, ist, dass bei den heutigen High-Tech-Kraftfahrzeugen, deren technischer Betrieb von elektronischen Rechnern gesteuert wird, Eingriffe im Nachhinein zu immer neuen Problemen führen. Die Manipulationen lassen sich daher nicht ohne nachteilige Folgen an anderer Stelle wiedergutmachen. Am Ende droht der Entzug der Zulassung, ein kräftiger Wertverlust oder ein Fahrverbot.
Diesel-Besitzer müssen sich das nicht gefallen lassen.
Wer den Kauf mit einem Kredit finanziert hat, kann den “Diesel-Widerrufsjoker” ziehen. Wer den Kauf mit eigenem Geld bezahlt hat, dem steht unter Umständen Schadensersatz zu.
Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.
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