Sind Sie Dieselbesitzer und ärgern Sie sich über Wertverluste und Fahrverbote?
Haben Sie den Kauf mit einem Autokredit finanziert, können Formfehler in Ihrem Autokreditvertrag die Lösung Ihres Problems sein (Diesel-Widerrufsjoker). Über den Diesel-Widerrufsjoker berichteten schon Plusminus, die Stiftung Warentest und WISO.
So hat das Landgericht Berlin schon geurteilt, dass Besitzer von kreditfinanzierten Wagen aus dem Kredit aussteigen und den Wagen zurückgeben können. Beide Verträge werden aufgehoben, alle gegenseitigen Zahlungen erstattet und der Wagen zurückgegeben. Der Autobesitzer wird (fast) so gestellt, „als wäre nichts gewesen“.
Formfehler im Autokreditvertrag machen es möglich
Das Landgericht Berlin urteilte über einen Darlehensvertrag der Volkswagen Bank, mit dem ein VW Touran finanziert worden war. Der Darlehensvertrag enthalte nicht alle Pflichtangaben, die das Gesetz vorsieht, so das Landgericht. Die Pflichtangaben sollen nach dem Gesetz vollständig sein, damit der Verbraucher sich umfassend über seine Rechte und Pflichten informieren kann. Sind die Pflichtangaben nicht vollständig, sieht das Gesetz vor, dass die eigentlich nur vierzehntägige Frist für den Widerruf des Vertrags nicht ausläuft. Mit dieser sehr strengen Rechtsfolge sollen Banken angehalten werden, die Informationspflichten wirklich zu erfüllen. Ergo gelangte das Landgericht zu der Schlussfolgerung, dass das Widerrufsrecht nicht ausgelaufen ist. Die Entscheidung trägt das Az. 4 O 150/16 und wird nicht nur die VW Bank, sondern auch alle anderen Autobanken noch stark beschäftigen.
Diesel-Widerrufsjoker führt zu Rückabwicklung von Kredit und Kauf
Der Widerruf des Darlehensvertrags führt auch zum Widerruf des Kaufvertrags über das Auto, wenn der Kredit vom Autohändler vermittelt wurde. Denn dann bilden beide Verträge verbundene Geschäfte und somit eine rechtliche Einheit. Fällt der eine Vertrag, fällt auch der andere. Die Rückabwicklung findet nur im Verhältnis Verbraucher und Bank statt. Konkret entschied das Landgericht, dass der Kläger als Darlehensnehmer seine Anzahlung und seine Raten zurückerhält, abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 9 Cent pro Kilometer. Die VW Bank erhält das Auto.
Verläuft ein Prozess vor Gericht positiv, kann auch ein Kompromiss geschlossen werden, der darin besteht, dass der Dieselbesitzer seinen Wagen behält und die Bank eine Ausgleichszahlung leistet
Mehrere Landgerichte urteilen verbraucherfreundlich
Es gibt jetzt mehrere Urteile dieser Art. Am 20.11.2017 hatte das Landgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17, klicken Sie, um eine Volltextveröffentlichung zu lesen) ähnlich entschieden. Am 25.01.2018 ist eine Entscheidung des LG Ellwangen zu dem Az. 4 O 232/16 hinzugekommen, am 09.02.2018 eine Entscheidung des Landgericht München I (Az. 29 O 14138/17). Es soll um insgesamt weit über 100.000 Kreditverträge gehen. Hier finden Sie eine Liste der betroffenen Banken.
Widerruf löst vor allem Probleme der Dieselbesitzer
Besitzer eines Diesels machen sich Sorgen um Fahrverbote. Pendler wissen nicht, ob ihr Wagen in Zukunft überhaupt noch zu etwas zunutze ist. In vielen Großstädten drohen Dieselfahrverbote, in Hamburg und Stuttgart wurden sie schon eingeführt. Weitere Kommunen werden folgen. Die Wagen bekommen undurchsichtige Software-Updates, die angeblich alle Probleme lösen sollen. Schwer vorstellbar: Dann hätten die Hersteller die Software ja von Anfang an aufspielen können. Weiterhin sind immense Wertverluste der vom Abgasskandal betroffenen Wagen absehbar. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden diese Wagen Ladenhüter sein.
Diesel zurückgeben ohne Beweisschwierigkeiten
Wer seinen Wagen wegen des Abgasskandals zurückgeben will und mit einem Kreditvertrag finanziert hat, muss nun nicht mehr beweisen, dass der Wagen vor oder nach Update mangelhaft war und wer was wann bei VW gewusst hat. Er muss nur widerrufen. Der Rest ist nur rechtliche Prüfung des Vertragswerks.
Alle Autobanken betroffen.
Nicht nur die VW Bank (genauer: Volkswagen Financial Services) hat die entscheidenden Formfehler gemacht. Die Fehler finden sich laut Experten auch in Verträgen der akf Bank, Audi Bank, AutoEuropa Bank, Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK), Bank11, Banque PSA Finance (Citroen Bank, Peugeot Bank), BMW Bank, Commerz Finanz, CreditPlus Bank, DSL Bank, FCA Bank (Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Abarth, Maserati, Jaguar, Land Rover), Ford Bank, FFS Bank, GMAC Bank, Honda Bank, Hyundai Capital Bank, Mercedes-Benz Bank, MKG Bank (Mitsubishi), Opel Bank, RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan, Infiniti), Santander, Seat Bank, Škoda Bank, S-Kreditpartner, TARGO Bank, Toyota Financial Services.
Rechtsschutzversicherungen müssen in der Regel die Kosten decken
Hierzu gibt es bereits Urteile. Der Rechtsschutzfall liegt hier in dem Widerruf, der nicht anerkannt wird. Das heißt, der Widerruf muss in die versicherte Zeit fallen. Zur Zeit des Kaufs muss die Rechtsschutzversicherung noch nicht bestanden haben!
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