Kostendeckung durch den Rechtsschutzversicherer

Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung

Sie sind vom Dieselskandal betroffen? Sie fürchten Fahrverbote und Wertverluste? Die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes kostet Geld, und das förmliche Klageverfahren, das sich über mehrere Instanzen hinziehen kann noch mehr kosten. Der Streitwert, aus dem sich die Gebühren des Rechtsanwaltes und des Gerichts herleiten, ist bei den hier in Rede stehenden Fällen beachtlich. Die Rechtschutzversicherungsverträge sind in der Regel so gestaltet, dass sowohl kaufrechtliche Klagen gegen Hersteller oder Händler als auch Widerrufsklagen gegen die finanzierenden Banken abgedeckt sind.

Lassen Sie Rechtsanwalt Dr. Schweers die Kostendeckungsanfrage durchführen

Viele Rechtsschutzversicherer nutzen die fehlende Fachkenntnis ihrer Kunden aus und verweigern die Kostendeckung mit Begründungen, die nicht haltbar sind. Ausschlusstatbestände sollen angeblich eingreifen oder keine Erfolgsaussichten bestehen. Die Kostendeckungsanfrage sollte daher von Anfang an durch einen Rechtsanwalt durchgeführt und zu Ende gebracht werden. Die Kostendeckungsanfrage führt Rechtsanwalt Dr. Schweers kostenlos für Sie durch.

Keine Angst vor der Kündigung

Die Rechtsschutzversicherung wurde abgeschlossen und bezahlt, um im Rechtsschutzfall versichert zu sein. Also sollte auch keine Scheu bestehen, sie zu nutzen. Leider ist es so, dass Rechtschutzversicherer mitunter Versicherungen kündigen, sobald sie in nennenswertem Umfang genutzt werden. Fordern Sie den Rechtsschutzversicherer daher auf, Ihnen mitzuteilen, falls er die Kündigung aussprechen will. Dann bleibt Ihnen Zeit, eine neue Versicherung abzuschließen.

Der Ombudsmann hilft

Falls der Rechtsschutzversicherer die Kostendeckung hartnäckig verweigert und die Weigerung aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Schweers dem Rechtsschutzversicherungsvertrag widerspricht, führt er für Sie ein Verfahren vor dem Ombudsmann für die Versicherungswirtschaft durch. Der Ombudsmann wird neutral und verbindlich entscheiden.

Nehmen Sie Kontakt auf

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an. Dazu gehört auch die Kostendeckungsanfrage bei dem Rechtsschutzversicherer. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.

Sie können  auch einfach anrufen oder eine Email senden und Ihre Fragen stellen.

Rechtsanwalt Dr. Schweers
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