☛ Porsche und der Dieselskandal

EuGH-Entscheidung C-100/21 verändert alles

Im Dieselskandal ändert sich die Lage für Porsche: Nach dem Urteil des EuGH zu dem Az. C-100/21 reicht das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung als solches aus, damit der Hersteller Schadensersatz an den Käufer zahlen muss. Betrugsabsichten von Ingenieuren oder Vorständen müssen nicht mehr bewiesen werden; das war zuvor nach deutscher Rechtsprechung Bedingung.

Brisant ist für Porsche dabei das sog. Thermofenster. Das Thermofenster stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, weil es bewirkt, dass die Abgasreinigung nur unter Schönwetter-Bedingungen funktioniert. Es war nicht nur von Werk aus von den meisten Dieseln verbaut, sondern wohl auch in den Updates, mit denen betrügerische Abschalteinrichtungen beseitigt werden sollten. Das bedeutet, der Dieselskandal weitet sich für Porsche auf nahezu alle Modelle aus.

Der Rechtsprechung des EuGH musste der Bundesgerichtshof nun folgen und seine bisherige Rechtsprechung aufgeben (BGH VIa ZR 335/21). Damit ist der Weg zu einer Geldentschädigung für viele Dieselbesitzer frei.

Welche Porsche sind vom Dieselskandal betroffen?

Folgende Porschemodelle sind nach amtlichen Feststellungen auf jeden Fall betroffen:

  • Cayenne 3.0 Liter Euro 6
  • Cayenne 4.2 Liter Euro 5
  • Cayenne 4.2 Liter Euro 6
  • Macan 3.0 Liter Euro 6
  • Panamera 4.0 Liter Euro 6

Aber: wie oben erwähnt, wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit sämtliche Porsche-Diesel mit Thermofenstern ausgestattet, welche rechtswidrig sind und ebenfalls Schadensersatzansprüche auslösen.

Bis zu einem Kilometerstand von ca. 175.000 kann sich eine Klage lohnen. Vor Gericht kann auch oft ein Vergleich geschlossen werden, bei der der Kläger eine Einmalzahlung erhält und den Wagen behalten und weiter fahren kann.

Eine Rechtsschutzversicherung sollte aber vorhanden sein. Diese muss zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers hat zahlreiche Urteile gegen VW erstritten und wird von der Verbraucherzentrale zu mehreren Themen als erfolgreicher Rechtsanwalt empfohlen. Er hat auch viele Besitzer von Porsche-Dieseln erfolgreich vertreten.

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten an. Bitte

  • Autokaufvertrag bzw. -bestellung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Rückrufschreiben
  • ggf. Autokreditvertrag
  • aktueller Kilometerstand
  • Angaben zur Rechtsschutzversicherung

zusenden.

Nutzen Sie das Kontakt- und Uploadformular:

Klicke oder ziehe eine Datei in diesen Bereich zum Hochladen.
=

Sie können auch einfach anrufen oder eine Email senden und Ihre Fragen stellen.

Rechtsanwalt Dr. Schweers
Vinetastr. 61, 13189 Berlin
ra.stefan.schweers@gmx.de
030/23477149 (Telefon)
030/69088976 (Fax)

Interessierte können die geleakten Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes lesen (diese sind aber nicht abschließend):

KBA-Bescheid Porsche Cayenne

KBA-Bescheid Porsche Macan